Material Compliance

Die Material Compliance umfasst grundsätzlich alle gesetzlichen und auch kundenspezifischen Reglementierungen von Stoffen in Produkten.

Nachhaltigkeit durch Transparenz verwendeter Materialien

Alle relevanten Bestimmungen sind in unserer Richtlinie zum Verbot und zur Deklaration von Inhaltsstoffen zusammengefasst. Diese Richtlinie unterstützt uns und unsere Lieferanten beim verantwortungsvollen und umweltgerechten Umgang mit Stoffen und Erzeugnissen in der Entwicklung, Herstellung, Verwendung und Abfallentsorgung. Die Richtlinie trägt dazu bei, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen. Diese gilt insbesondere für alle Lieferanten der Zollner Elektronik AG unabhängig von ihrem Lieferland.

Regelungen, die uns und unsere Kunden sowie Lieferanten betreffen

Richtlinie zum Verbot und zur Deklaration von Inhaltsstoffen

Mit dieser Richtlinie regeln wir verbotene und deklarationspflichtige Inhaltsstoffe in Produkten und damit einhergehende Informationspflichten. Eingeschlossen in diese Regelung sind Hilfs- und Betriebsstoffe, sofern diese am Produkt verbleiben oder als Gefahrstoff einzuordnen sind, sowie Verpackungen und Transportmaterialien, sofern diese mit dem Produkt an den Kunden ausgeliefert werden. Diese Richtlinie bezieht auch marktspezifische gesetzliche Regelwerke als Vorgabe mit ein.

Richtlinie zum Verbot und zur Deklaration von Inhaltsstoffen

RoHS (2011/65/EU)

Diese RoHS-Richtlinie regelt die Verwendung von als gefährlich eingestuften Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 waren folgende 10 Stoffe betroffen:

Ab dem 22.07.2019 werden durch den Anhang (2015/863/EU „RoHSIII“) auch die Stoffe DEHP, BBP, DBP und DIBP unter der RoHS verboten. Da diese unter REACH bereits zum 21.02.2015 verboten waren, hatten wir hier keine nennenswerten Auswirkungen mehr.

Auf Endproduktebene sind von diesen Regelungen inzwischen praktisch alle Kunden betroffen. Ausgenommen sind nur noch Kunden aus den Branchen Verkehrsmittel, Luftfahrt und Militär sowie Geräte für ortsfeste Großanlagen. Für Automotive gilt die Altautorichtline (ELV), die mit RoHS vergleichbar ist.

Auf Bauteilebene gibt es ebenfalls Ausnahmen, u.a. für die Verwendung von Blei, die grundsätzlich für alle Kunden gelten. Hauptsächlich relevant sind die RoHS-Ausnahmen 6 und 7. Geltend gemacht werden diese Ausnahmen hauptsächlich bei Widerständen, diskreten Halbleitern (Dioden, Transistoren) mit höheren Strömen und Steckverbindern mit Messing. Im mechanischen Bereich liegt der Schwerpunkt bei Messingteilen sowie Automaten-Stahl mit einem Bleianteil >0,1 %. Diese Ausnahmen wurden 2018 vorläufig verlängert bis zum 21.07.2021. Durch die erneuten Verlängerungsanträge, die bis zum 21.01.2020 gestellt wurden, ist die bisherige Deadline nicht mehr gültig.  Eine neue Befristung ist frühestens 12 Monate nach der Entscheidung der EU-Kommission möglich.

Durch die Beschränkung der Verwendung von Blei wurden bei Zollner bereits ab 2006 die Lötprozesse auf bleifreies Löten umgestellt. Dadurch musste ein Großteil der Lötanlagen ausgetauscht oder umgerüstet werden.

CHINA ROHS

Durch diese Regulierung werden grundsätzlich auch die gleichen 6 ursprünglichen Stoffe der europäischen RoHS beschränkt. Da es hier jedoch keine Ausnahmen auf Komponentenebene gibt, ist im Regelfall davon auszugehen, dass bei elektronischen Geräten Blei über den Grenzwerten im homogenen Material einiger Bauteile vorliegt. Die Zollner Elektronik AG rechnet mit einer umweltfreundlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren.

REACH (EG) 1907/2006

Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH“)

„REACH“ steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH“) in Kraft. Dies bedeutet folgendes:

  • Registrierungspflicht für Hersteller und Importeure in die EU von chemischen Stoffen
  • Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • Meldepflicht von SVHC (laut Kandidaten-Liste), wenn diese um mehr als 0,1 % im Bauteil enthalten sind
  • Verbot von Stoffen nach Aufnahme in den Anhang XIV und Ablauf des „Sunset date“ (z. B. CrVI. CAS 1333-82-0: 21.09.2017).

Die Liste der betroffenen SVHC wird jährlich 2x aktualisiert und ist unter diesem Link abrufbar: echa.europa.eu/candidate-list-table

In diesen Zeitabständen überprüfen wir die Relevanz der neuen Stoffe und informieren umgehend unsere Kunden, sofern ein Einfluss auf deren Produkte bestünde.

Seit Inkrafttreten dieser Gesetzgebung weist die Zollner Elektronik AG alle Lieferanten auf die Informationspflicht nach Artikel 33 hin und berücksichtigt die Gesetzgebung in Lieferantenverträgen. Sämtliche Meldungen über Änderungen in Verbindung mit SVHC-Kandidaten-Stoffen werden zentral erfasst, die betroffenen Komponenten im SAP gekennzeichnet und die Kunden über PCN informiert. Grundsätzlich sind allerdings alle Lithium-Batterien vom SVHC EGDME (CAS: 110-71-4) und Relais mit CdO-Kontakten vom SVHC CADMIUMOXIDE (CAS 1306-19-0) betroffen.

Am 27.06.2018 wurde Bleimetall als neuer Stoff in die SVHC-Liste aufgenommen.

Alle bleihaltig gelöteten Produkte und nicht RoHS-konforme Komponenten enthalten im Regelfall Blei über den vorgeschriebenen Grenzwerten.

Auch alle Komponenten, die eine RoHS-Ausnahme (z.B. 6c, 7a..) beanspruchen – mit Ausnahme von Glas- und Keramikbauteilen (7c-I) – sind grundsätzlich von der Meldepflicht nach REACH-Artikel 33 betroffen. Ein Schwerpunkt im Bereich elektronischer Komponenten liegt hier bei diskreten Halbleitern (Dioden, Transistoren) mit höheren Strömen und Steckverbindern mit Messing. Im mechanischen Bereich liegt der Schwerpunkt bei Messingteilen sowie Automaten-Stahl (6a) mit einem Bleianteil >0,1 %.

Für die Erfassung der Komponenten verwenden wir externe Datenbanken, mit der wir die Material Compliance Daten erfassen. Darüber hinaus verwenden wir Werkstoffdaten von unseren Kunden um daraus SVHC-Einfluss ermitteln zu können.

Die durch die REACH-Gesetzgebung eingetretenen Stoffverbote gelten im Gegensatz zur RoHS für alle Branchen.

SCIP - Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) 2008/98/EG Art. 9, Abs. 2

Gemäß oben genannter EU-Richtlinie und der darauffolgenden Umsetzung in das deutsche Chemikalien-Recht nach § 16 f müssen Hersteller besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Erzeugnissen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) melden.

Dadurch resultiert eine Informationspflicht zu SVHC Stoffen gegenüber den direkten Kunden zur Bereitstellung der benötigten Daten.

ELV (2000/53/EG) ALTAUTORICHTLINIE

Durch die Deklaration von Inhaltsstoffen soll die Wiederverwertungsrate von Altfahrzeugen erhöht werden.

Für die Kunden aus dem Automotive-Bereich erstellt Zollner seit mehr als 10 Jahren IMDS-Einträge. In diesem System deklarieren Zollner und die Lieferanten aller relevanten Zukaufteile die Inhaltsstoffe der Komponenten. Hier werden seit über 5 Jahren auch die Restbleigehalte einzelner Komponenten berücksichtigt. Durch die IMDS-Einträge wird zugleich die Konformität mit der GADSL (Automotive-spezifische Stoffverbotsliste) sichergestellt.

Bereits im September 2019 wurde durch das IMDS Steering Committee beschlossen, die REC019 zu deaktivieren. Dadurch müssen laut dem Lenkungsausschuss nun endgültig ab dem 19. Mai 2021 Lieferanten von Elektronikbauteilen eine vollständige Materialdeklaration abgeben.

Unabhängig der Recommendation 019 wurden in der Vergangenheit bei Zollner Bauteile, die ELV-Ausnahmen beansprucht haben (z. B. Restbleigehalte) gesondert deklariert.

Seit dem Jahr 2020 werden bei relevanten Neuprojekten komplette Materialdaten ohne Verwendung der REC019 von unseren Lieferanten abgefragt und über das IMDS-Portal an unsere Kunden gegeben.

EU-POP-Verordnung Nr. 2019/1021

Durch die delegierte Verordnung 2020/784 zur Änderung des oben genannten Erlasses und die damit verbundene Relevanz des Stoffes Perflouroctansäure (PFOA), die am 04.07.2020 in Kraft getreten ist, rückte diese Gesetzmäßigkeit auch bei Zollner in den Fokus.

Allerdings wurden auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel für bestimmte Medizinprodukte, Membranen, etc. genannt, die zu späteren Zeitpunkten ablaufen. Dadurch wird der Einfluss der Direktive auf uns und unsere Kunden erheblich minimiert.

Die Fristen zu diesen Ausnahmeregelungen werden, wie auch die RohS-Ausnahme-Fristen, von Zollner überwacht und zeitnah an unsere Kunden gemeldet, sofern dadurch ein relevanter Einfluss auf unsere Kunden-Produkte entsteht.

Conflict Minerals – „Dodd-Frank act“ & (EU) 2017/821

Der Abbau bestimmter Mineralien in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und den angrenzenden Ländern trägt teilweise zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Finanzierung von Gewaltkonflikten in dieser Region bei. Im Jahr 2010 verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, das üblicherweise als "Dodd-Frank Act" bezeichnet wird (vollständiger Name: "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act"). Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Acts, der von der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) verabschiedet wurde, verpflichtet Unternehmen, die an der US-Börse gelistet sind, offenzulegen, ob die Produkte, die sie herstellen oder herstellen lassen, "Konfliktmineralien" enthalten, die "für die Funktionalität oder Produktion" dieser Produkte notwendig sind. "Konfliktmineralien" enthalten Tantal, Zinn, Wolfram (und die Erze, aus denen sie stammen) und Gold, unabhängig davon, wo sie beschafft, verarbeitet oder verkauft werden. Seit 01. Januar 2021 ist die Verordnung (EU) 2017/821 in Kraft getreten, um die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionsimporteure von bestimmten Rohstoffmaterialien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festzulegen.

Zollner selbst beschafft keine der kritischen Mineralien aus den betroffenen Regionen Ostafrikas. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass diese die Forderungen der Responsible Business Alliance (RBA) und der UN einhalten, und dabei wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternommen werden, nur Rohstoffe aus ökologisch und sozial verantwortlichen Quellen zu beziehen.

Um den Kunden in der Thematik zu unterstützen, sammelt Zollner nach bestem Wissen und Gewissen die Informationen, die derzeit von den Herstellern bzw. Lieferanten in einer RMI (Responsible Minerals Initiative)-Vorlage, dem sog. CMRT (Conflict Mineral Report Template), auf Unternehmensebene zur Verfügung gestellt werden.

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Das LkSG wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet ab dem 01. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern dazu, die von den Vereinten Nationen (UN) festgesetzten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette zu überprüfen.

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, kurz LkSG, ist die Verbesserungen des Schutzes der Menschenrechte, indem Kinder- und Zwangsarbeit sowie gesundheitsschädliche und ausbeuterische Arbeitsbedingungen und die Zerstörung natürlicher Ressourcen verhindert werden.

Dazu müssen regelmäßig Risikoanalysen sowohl für spezielle Risiken als auch auf Zulieferebene erstellt werden sowie verpflichtenden Maßnahmen bei erhöhtem Risiko getroffen werden.

Menschenrechtliche Risiken

  • Politische Unterdrückung (eingeschränkte Freiheitsrechte)
  • Störung der inneren Sicherheit (politische Konflikte)
  • Illegale Enteignungen (Eigentumsrechte)
  • Verstoß gegen die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit

Arbeitsrechtliche Risiken

  • Verstoß gegen die Arbeitssicherheit
  • Unangemessene Arbeitsbedingungen (u.a. Entlohnung)
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit oder Menschenhandel
  • Diskriminierung

Umweltrechtliche Risiken

  • Luftverschmutzung
  • Bodenkontamination
  • Gewässerverunreinigung
  • Lärmemission
  • Übermäßiger Wasserverbrauch

Geschäftliche Risiken

  • Korruption

Umweltbezogene Verbote

  • Verbot der Verwendung von Quecksilber
  • Verbot der nicht umweltgerechten Lagerung und Entsorgung von Abfällen

Der Gesetzgeber stellt sehr komplexe Anforderungen, die viel Aufwand für Unternehmen bedeuten.

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